Teamspeakkodex (TSK)
Der Teamspeakkodex stellt das allgemeine Regelwerk zur Nutzung und Verhalten auf den Teamspeakservern (ff. Teamspeak genannt) des Funkspiels Maistadt dar.
Version 2.1. Stand 16. August 2020.
§ 1 Allgemeines
(1) Zu keinem Zeitpunkt darf der Teamspeakkodex in einem Widerspruch zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen / Hausordnung stehen.
(2) Mit der Nutzung des Teamspeaks gilt der Teamspeakkodex als anerkannt.
(3) Der Teamspeakkodex unterscheidet zwischen interessierten Gästen, Bewerber∗innen, anerkannten Dauergästen, akzeptierten Kooperationspartner∗innen (ff. Besucher∗innen genannt) und registrierten Teilnehmer∗innen des Funkspiels Maistadt (ff. Benutzer∗innen genannt).
(4) Der Teamspeak erfüllt eine wichtige Funktion im Rahmen des Funkspiels und ist somit stets für dessen Belange zu nutzen.
(5) Den weisungsbefugten Personen und Funktionsträger∗innen ist stets Folge zu leisten.
(6) 1Die technische Infrastruktur des Teamspeaks darf zu keinem Zeitpunkt von außen oder innen beeinflusst oder manipuliert werden. 2Von unautorisierten Besucher∗innen oder Benutzer∗innen dürfen keine Ein- oder Umstellungen vorgenommen werden.
§ 2 Zugang und Klassifizierung
(1) Der Zugang zum Teamspeak ist Besucher∗innen und Benutzer∗innen vorbehalten.
(2) 1Die teamspeakeigenen Klassifizierungen diverser Besucher∗innen- und Benutzer∗innenstatus kann nur durch die Projektleitung, Funkspielleitung oder auf Antrag vorgenommen werden. 2Die Benutzer∗innen- und Funktionsränge gemäß Benutzer∗innenstatus werden nach Wirkungskreis, Verantwortungsbereich oder Aufgabengebiet durch die Funkspielleitung oder hierzu beliehenen Personen vergeben.
(3) Der Zugang kann jederzeit nach Situation und Intention durch die Projektleitung oder die Funkspielleitung selbst, oder auf Anordnung, kurzfristig, mittelfristig oder auf Dauer für Einzelne, Gruppen oder die Allgemeinheit eingeschränkt, verweigert oder widerrufen werden.
(4) Besucher∗innen und Benutzer∗innen, die auf Grund technischer Einschränkungen ihrerseits nicht an der Kommunikation oder längerfristig an dem Projekt teilnehmen können, kann der Zugang und der Aufenthalt auf dem Teamspeak untersagt werden.
(5) 1Verhinderte Zugänge, beispielsweise durch Verlust der Teamspeak-Identität oder Ähnliches, sind umgehend schriftlich der Funkspielleitung durch den/die Betroffene∗n selbst mitzuteilen. 2Zur Wiederherstellung des Zuganges bzw. der Zugänge sowie der damit verbundenen Klassifizierungen und Privilegien, ist unter Umständen ein Termin zu vereinbaren. 3Diese Terminfindung ist als bindend anzusehen. 4Die Wiederherstellung soll versagt werden, wenn die Zugangsberechtigung durch die Verantwortlichen auf Zeit oder auf Dauer entzogen wurde.
(6) 1Jede∗r Benutzer∗in hat das Recht, zwei aktive Zugänge für den Teamspeak zu unterhalten. 2Bei der Unterhaltung zweier möglichen Zugänge, ist zwischen vollwertigem Funktionsaccount und einem Zugang für mobile Endgeräte zu unterscheiden. 3Nutzer∗innen eines Zugangs mithilfe eines mobiles Endgerät können nicht am eigentlichen Projektgedanken teilnehmen.
§ 3 Namenswahl, Wort- und Textbeiträge
(1) Hier gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (vgl. u. a. Abschnitt 3).
§ 4 Umgang, Verhalten und Nutzung
(1) Auf dem Teamspeak wird die persönliche Anrede genutzt.
(2) Die Kommunikation auf dem Teamspeak ist stets vertraulich und unter den Vorgaben der Informationsweitergabe zu behandeln.
(3) 1Umgangston und Konversationsablauf haben stets freundlich, hilfsbereit und gemäß den guten Sitten gesellschaftskonform zu sein. 2Beleidigungen, diverse Körpergeräusche, störende Nebengeräusche (ausgenommen hierfür vorgesehene Channels), Selbstgespräche und Ähnliches sind zu unterlassen. 3Gemäß des gesellschaftskonformen und sozialen Umgangs, werden entsprechende Begrüßungs- und Verabschiedungsformeln bei Betreten und Verlassen der Channels vorausgesetzt.
(4) 1Besucher∗innen und Benutzer∗innen sind mit ihrem Nick oder Vornamen anzusprechen. 2Andere Anreden sind mit dem/der Benutzer∗in oder Besucher∗in vorher abzusprechen und gegebenenfalls zu unterlassen.
(5) Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten zwischen Besucher∗innen oder Benutzer∗innen sind nicht zu Lasten des Projekts und seinen Beteiligten auszuleben.
(6) Das unaufgeforderte oder unautorisierte Einspielen von externen Audioquellen ist untersagt.
(7) 1Private Gespräche oder Unterhaltungen unabhängig des Projekts sind gestattet, müssen aber jederzeit für Belange des Projektes in den Hintergrund treten. 2Zur Fortführung privater Gespräche können freie Channels genutzt werden. 3Bei der Wahl eines anderen, hierfür geeigneten Channels zum Zwecke privater Unterhaltungen, ist darauf zu achten, dass die Einsatzbereitschaft und der übrige Ablauf nicht behindert wird.
(8) 1Die Nutzung der Dateiordner ist ausschließlich im Rahmen des Funkspiels gestattet. 2Zu keinem Zeitpunkt dürfen Dateien ausgetauscht werden, welche gegen Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder Rechte Dritter verstoßen. 3Der Up- und Download ist ausschließlich in hierfür vorgesehenen Channels gestattet.
(9) 1Je nach Situation, Intention und Verwendungszweck sind die entsprechenden Servergruppen oder Channelgruppen zu wählen. 2Nur in Ausnahmefällen sind Namenszusätze, die eine besondere Situation oder Umstand kennzeichnen, gestattet. 3Jedwede Ausnahmefälle aus Satz 2 sind vorher mit einem Verantwortlichen abzuklären.
(10) 1Channels sind gemäß ihrer Funktion und ihrer Channelbeschreibung zu nutzen. 2Jedwede Zweckentfremdung, auch von kurzfristiger Dauer, ist untersagt. 3Der Aufenthalt während der Einsatzbereitschaft oder zur Verrichtung bestimmter Aufgaben, ist nur in entsprechend ausgewiesenen Channels gestattet.
(11) Bei Abwesenheit oder Nichterreichbarkeit, während des Aufenthalts auf dem Teamspeak, sind die entsprechenden Vorgaben zu beachten und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
(12) Die Anmaßung oder Nutzung fremder Identitäten, Nicknamen oder Positionen ist untersagt und wird geahndet.
(13) Die Nutzung von Plugins oder technischen Vorkehrungen, die sich als störend erweisen, den guten Willen oder den guten Glauben in Frage stellen, ist untersagt oder sind auf Anordnung umgehend zu deaktivieren.
(14) 1Kommerzielle Werbung ist in jedweder Form untersagt. 2Das Werben oder Bewerbung anderer, ähnlicher Projekte oder Einladungen auf fremde Teamspeaks sind vorher mit der Projektleitung abzusprechen und ggf. zu unterlassen. 3Verstöße werden sofort geahndet.
(15) Akutes oder prophylaktisches Eingreifen durch die Verantwortlichen (Administrator∗innen), beliehene Funktionsträger (Moderator∗innen) oder technische Einrichtungen (Bots) zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Wahrung der Regeln, Koordination oder Organisation stellvertretend für Besucher und Benutzer stellen eine Ausnahme dar, welche nicht als Assistenz zu verstehen ist.
(16) 1Bestimmte, nutzungsübliche Handlungen auf dem Teamspeak, können automatisierte Vorgänge auslösen. 2Bei Nutzeraktionen, wie
- deaktivieren der Kopfhörer / Audioausgabe,
- technische Probleme mit dem Audioeingang (Mikrofon),
- Deaktivierung des Audioeingangs bei gleichzeitigem Besuch auf anderen Teamspeakservern,
- Nutzung der Away-Funktion,
- Inaktivität über 40 Minuten
§ 5 Privilegien und selbst wählbare Gruppen
(1) 1Im Rahmen des Projektes gibt es eine Reihe verschiedener Servergruppen und Channelgruppen, die jeder Benutzer entsprechend auswählen kann. 2Diese Servergruppen und Channelgruppen sind ausschließlich für den Eigenbedarf und ihre Nutzung im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet.
(2) Es ist darauf zu achten, dass die Nutzung bestimmter Servergruppen und Channelgruppen nur in dafür bestimmten Channels und den dafür vorgesehenen Handlungsablauf gestattet ist.
(3) Die Vergabe von Privilegien, Servergruppen oder Channelgruppen durch unautorisierte Benutzer an Benutzer und Besucher ist ungeachtet ihrer Glaubwürdigkeit oder Vertrauenswürdigkeit strengstens untersagt.
(4) 1Die Servergruppen "NE < 30", "NE > 30" und "NE" (ff. nur NE genannt) dienen als Kennzeichnung für eine kurzfristige, mittelfristige oder langfristige Nichteinsatzbereitschaft. 2Die Nutzung der Servergruppen NE ist nach Alarmierung eines für den/die Benutzer∗in infrage kommenden Einsatzes nicht gestattet und kann unter Umständen als Einsatzverweigerung gewertet werden. 3Die Nutzung der Servergruppen aus Satz 1 ist für private Unterhaltungen nur nach Absprache mit der Projektleitung möglich.
§ 6 Technische Grundlagen und Anwendung
(1) 1Die technische Bereitstellung sowie der Funktionsumfang des Teamspeaks ist kein statisches Angebot und unterliegt steter Weiterentwicklung. 2Zu jedem Zeitpunkt behalten sich die Verantwortlichen das Recht vor, die technischen Grundlagen und Features zu ergänzen, zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.
(2) 1Aus Gründen der Sicherheit und technischen Stabilität hat jeder/jede Besucher∗in und Benutzer∗in darauf zu achten, dass sein/ihr Client der aktuellen Version entspricht. 2Die Verantwortlichen behalten sich das Recht vor, bestimmte Client-Versionen von der Nutzung auszuschließen. 3Sonstige technische Vorkehrungen dürfen Kommunikation und die Umsetzung des eigentlichen Projektgedanken nicht behindern.
(3) 1Zur Kommunikation auf dem Teamspeak wird die Aufnahmeart "Push-to-Talk" empfohlen. 2Bei der Verwendung anderer Arten, behält sich die Funkspielleitung das Recht vor, daraus resultierende Störungen (e.g. Nebengeräusche) zu unterbinden, indem die empfohlene Aufnahmeart "Push-to-Talk" angeordnet wird.
(4) 1Jede∗r Besucher∗in oder Benutzer∗in ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie ("Back-Up") seiner/ihrer gewählten Identität anzufertigen, und diese für Wiederherstellung oder Übertragung auf andere Endgeräte zu archivieren und zu nutzen. 2Die Nutzung von MyTeamspeak.com wird empfohlen. 3Jedwede Weitergabe der Identität an Dritte ist strengstens untersagt. 4Für mobile Endgeräte, Zugänge mit eingeschränktem Funktionsumfang, ist eine eigene Identität mit ausschließlich grundsichernden Privilegien einzurichten.
(5) 1Die Channelbeschreibungen haben stets minimal und übersichtlich zu sein. 2Daher sind längere Texte und Ähnliches ohne ausdrückliche Erlaubnis in den Channelbeschreibungen nicht gestattet.
(6) 1Benachrichtigungs- und Chatfunktionen des Teamspeaks dienen als sekundäre Informationsquelle, welche jedem/jeder Besucher∗in und Benutzer∗in zur Verfügung stehen und genutzt werden sollten. 2Features und Angebote, die zum Zwecke der Wahrnehmung der Teilnehmer∗innenpflichten eingerichtet wurden, sollten nicht deaktiviert werden. 3Eine Unterdrückung dieser Angebote befreit zu keinem Zeitpunkt von der Wahrnehmung der Pflichten.
§ 7 Datenerhebung, Verarbeitung und Löschung
(1) Mit der Nutzung des Teamspeaks erklärt sich jeder/jede Besucher∗in oder Benutzer∗in damit einverstanden, dass jeweils seine/ihre letzte IP-Adresse sowie die teamspeakeigene "User Identifier (UID)" auf den Servern des Funkspiels Maistadt gespeichert und intern ausgewertet werden.
(2) 1Die gespeicherten Daten, UID und IP des jeweiligen Users, werden nicht an Dritte weitergegeben, wenn hierzu nicht die ausdrückliche Einwilligung des/der Betroffenen vorliegt oder eine Situation in Hinblick und Anwendung auf Abschnitt 2, Absatz 1 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen eintritt. 2Weiteres entnimmt man der Datenschutzerklärung.
(3) 1Nach Beendigung der Projektteilnahme oder längerer, nicht angemeldeter Inaktivität werden alle persönlichen Datensätze umgehend bzw. spätestens nach 90 Tagen gelöscht. 2Sicherungsdatensätze zur Wiederherstellung werden bei Teilnahmeende oder Inaktivität nicht angelegt. 3Reguläre Wiederherstellungs- und Sicherungsdatensätze werden stetig durch aktuelle Datensätze ersetzt.
§ 8 Degradierungen und Verweise
(1) Die Projektleitung behält sich das Recht vor, Besucher∗innen und Benutzer∗innen kurzfristig oder nach Ankündigung auf Zeit oder auf Dauer des Teamspeaks zu verweisen, oder sie in ihrem Wirken oder Handeln auf dem Teamspeak einzuschränken.
(2) Erteilte Privilegien können jederzeit von der Projektleitung, der Funkspielleitung oder hierzu beliehenen Funktionsträgern zeitweise oder auf Dauer aberkannt werden.
(3) Keinem/keiner Besucher∗in oder Benutzer∗in ist es gestattet, sich aberkannte Rechte eigenständig zu erteilen oder Zutrittsbeschränkungen zu umgehen.
(4) 1Jeder/jede Besucher∗in und Benutzer∗in hat das Recht, innerhalb von 72 Stunden gegen Verweise oder Herabstufungen Einspruch beim zuständigen Widerspruchs- und Schlichtungsorgan einzulegen. 2Einsprüche haben keine aufschiebene Wirkung.