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Teamspeakkodex (TSK)

Der Team­speak­kodex stellt das all­ge­mei­ne Re­gel­werk zur Nut­zung und Ver­hal­ten auf den Team­speak­ser­vern (ff. Team­speak ge­nannt) des Funk­spiels Mai­stadt dar.

Version 2.1. Stand 16. August 2020.

§ 1 Allgemeines

(1) Zu kei­nem Zeit­punkt darf der Team­speak­kodex in ei­nem Wi­der­spruch zu den All­ge­mei­nen Nut­zungs­be­ding­ung­en / Haus­ord­nung ste­hen.

(2) Mit der Nut­zung des Team­speaks gilt der Team­speak­kodex als an­er­kannt.

(3) Der Team­speak­kodex un­ter­schei­det zwi­schen in­ter­es­siert­en Gästen, Be­werb­er∗innen, an­er­kann­ten Dauer­gästen, ak­zept­ier­ten Ko­ope­ra­tions­part­ner∗innen (ff. Be­sucher∗innen ge­nannt) und re­gis­trier­ten Teil­nehm­er∗innen des Funk­spiels Maistadt (ff. Be­nut­zer∗innen ge­nannt).

(4) Der Team­speak erfüllt eine wich­ti­ge Funk­tion im Rah­men des Funk­spiels und ist somit stets für des­sen Be­lange zu nut­zen.

(5) Den weis­ungs­be­fugt­en Per­son­en und Funk­tions­träger∗innen ist stets Folge zu leis­ten.

(6) 1Die tech­nische Infra­struktur des Team­speaks darf zu kei­nem Zeit­punkt von außen oder in­nen be­ein­flusst oder mani­puliert wer­den. 2Von un­au­to­ri­sier­ten Be­such­er∗innen oder Be­nut­zer∗innen dürfen keine Ein- oder Um­stel­lungen vor­ge­nom­men wer­den.

§ 2 Zu­gang und Klassifizierung

(1) Der Zu­gang zum Team­speak ist Be­such­er∗innen und Be­nut­zer∗innen vor­be­halt­en.

(2) 1Die team­speak­eigen­en Klas­sifi­zier­ungen di­ver­ser Be­sucher∗innen- und Be­nut­zer∗innen­status kann nur durch die Pro­jekt­lei­tung, Funk­spiel­lei­tung oder auf An­trag vor­ge­nom­men wer­den. 2Die Be­nut­zer∗innen- und Funk­tions­ränge gemäß Be­nut­zer∗innen­status wer­den nach Wir­kungs­kreis, Ver­ant­wort­ungs­bereich oder Auf­gaben­gebiet durch die Funk­spiel­leitung oder hierzu be­liehen­en Per­son­en ver­geb­en.

(3) Der Zu­gang kann je­der­zeit nach Si­tu­a­tion und In­ten­tion durch die Pro­jekt­lei­tung oder die Funk­spiel­leit­ung selbst, oder auf An­ord­nung, kurz­fris­tig, mit­tel­fris­tig oder auf Dauer für Einzelne, Gruppen oder die Allgemeinheit eingeschränkt, ver­wei­gert oder wi­der­rufen wer­den.

(4) Be­such­er∗innen und Be­nut­zer∗innen, die auf Grund tech­ni­scher Ein­schrän­kun­gen ihrerseits nicht an der Kom­mu­ni­ka­ti­on oder län­ger­fris­tig an dem Pro­jekt teil­nehm­en können, kann der Zu­gang und der Auf­ent­halt auf dem Team­speak un­ter­sagt wer­den.

(5) 1Ver­hin­der­te Zu­gänge, bei­spiels­wei­se durch Ver­lust der Team­speak-Identität oder Ähn­lich­es, sind umgehend schriftlich der Funk­spiel­leit­ung durch den/die Be­trof­fen­e∗n selbst mit­zu­tei­len. 2Zur Wie­der­her­stel­lung des Zu­ganges bzw. der Zu­gänge sowie der damit ver­bun­den­en Klassifizierungen und Pri­vi­legien, ist unter Umständen ein Termin zu vereinbaren. 3Diese Ter­min­fin­dung ist als bin­dend an­zu­seh­en. 4Die Wie­der­her­stel­lung soll versagt wer­den, wenn die Zu­gangsbe­rech­ti­gung durch die Ver­ant­wort­lich­en auf Zeit oder auf Dauer ent­zog­en wurde.

(6) 1Jede∗r Be­nut­zer∗in hat das Recht, zwei aktive Zu­gänge für den Team­speak zu unterhalten. 2Bei der Un­ter­hal­tung zweier möglichen Zu­gänge, ist zwisch­en voll­wert­igem Funk­tions­account und einem Zu­gang für mobile End­geräte zu un­ter­schei­den. 3Nut­zer∗innen eines Zu­gangs mit­hilfe ei­nes mobiles End­ge­rät kön­nen nicht am ei­gent­lich­en Pro­jekt­ge­dank­en teil­nehm­en.

§ 3 Namenswahl, Wort- und Textbeiträge

(1) Hier gel­ten die Allgemeinen Nut­zungsbedingungen (vgl. u. a. Abschnitt 3).

§ 4 Um­gang, Ver­hal­ten und Nut­zung

(1) Auf dem Team­speak wird die persönliche An­rede ge­nutzt.

(2) Die Kom­mu­ni­ka­ti­on auf dem Team­speak ist stets ver­trau­lich und un­ter den Vor­gab­en der In­formations­wei­ter­gabe zu be­han­deln.

(3) 1Um­gangs­ton und Kon­ver­sations­ab­lauf ha­ben stets freund­lich, hilfs­be­reit und ge­mäß den gu­ten Sit­ten ge­sell­schafts­kon­form zu sein. 2Be­lei­di­gung­en, diverse Körpergeräusche, störende Ne­ben­geräusche (aus­ge­nom­men hier­für vor­ge­se­he­ne Chan­nels), Selbst­ge­spräche und Ähnliches sind zu un­ter­las­sen. 3Ge­mäß des ge­sell­schafts­kon­form­en und so­zial­en Um­gangs, wer­den ent­sprech­en­de Begrüßungs- und Ver­ab­schied­ungs­for­meln bei Be­tre­ten und Ver­las­sen der Chan­nels vor­aus­ge­setzt.

(4) 1Be­such­er∗innen und Be­nut­zer∗innen sind mit ihr­em Nick oder Vor­nam­en an­zu­sprech­en. 2An­dere An­reden sind mit dem/der Be­nut­zer∗in oder Be­such­er∗in vor­her ab­zu­sprech­en und ge­ge­ben­en­falls zu un­ter­las­sen.

(5) Un­stim­mig­kei­ten oder Strei­tig­kei­ten zwischen Be­such­er∗innen oder Be­nut­zer∗innen sind nicht zu Last­en des Pro­jekts und sei­nen Be­tei­lig­ten aus­zu­leb­en.

(6) Das un­auf­ge­for­derte oder unau­to­ri­sier­te Ein­spiel­en von ex­ter­nen Audio­quel­len ist un­ter­sagt.

(7) 1Private Gespräche oder Un­ter­hal­tungen un­abhängig des Pro­jekts sind ge­stat­tet, müssen aber je­der­zeit für Be­lan­ge des Pro­jekt­es in den Hin­ter­grund treten. 2Zur Fort­füh­rung pri­vater Ge­spräche kön­nen freie Chan­nels ge­nutzt wer­den. 3Bei der Wahl eines anderen, hier­für ge­eig­ne­ten Chan­nels zum Zwecke pri­va­ter Un­ter­hal­tun­gen, ist da­rauf zu ach­ten, dass die Ein­satz­be­reit­schaft und der übrige Ab­lauf nicht be­hin­dert wird.

(8) 1Die Nut­zung der Da­tei­ord­ner ist aus­schließlich im Rah­men des Funk­spiels ge­stat­tet. 2Zu kei­nem Zeit­punkt dürfen Da­tei­en aus­ge­tauscht wer­den, welche ge­gen Ur­heber­rechte, Leis­tungs­schutz­rech­te oder Rechte Dritter ver­stoßen. 3Der Up- und Down­load ist aus­schließ­lich in hier­für vor­ge­se­he­nen Chan­nels ge­stat­tet.

(9) 1Je nach Si­tu­a­ti­on, In­ten­tion und Ver­wen­dungs­zweck sind die ent­sprech­en­den Ser­ver­grup­pen oder Chan­nelgrup­pen zu wählen. 2Nur in Aus­nah­me­fäl­len sind Na­mens­zusätze, die eine be­son­dere Si­tu­a­ti­on oder Um­stand kenn­zeich­nen, ge­stat­tet. 3Jedwede Aus­nah­me­fäl­le aus Satz 2 sind vor­her mit einem Ver­ant­wort­lich­en abzuklären.

(10) 1Chan­nels sind gemäß ihrer Funk­tion und ihrer Chan­nel­be­schrei­bung zu nut­zen. 2Jed­wede Zweck­ent­fremd­ung, auch von kurz­fris­tiger Dauer, ist un­ter­sagt. 3Der Auf­ent­halt wäh­rend der Ein­satz­be­reit­schaft oder zur Ver­rich­tung be­stimm­ter Auf­ga­ben, ist nur in ent­spre­chend aus­ge­wie­se­nen Chan­nels ge­stat­tet.

(11) Bei Ab­wesen­heit oder Nicht­er­reich­bar­keit, währ­end des Auf­ent­halts auf dem Team­speak, sind die ent­sprech­en­den Vor­gab­en zu be­ach­ten und not­wen­dige Maß­nahm­en ein­zu­leit­en.

(12) Die An­maßung oder Nut­zung fremd­er Identität­en, Nick­namen oder Po­si­tion­en ist un­ter­sagt und wird ge­ahndet.

(13) Die Nut­zung von Plug­ins oder tech­nisch­en Vor­kehr­ung­en, die sich als stör­end er­weis­en, den gu­ten Wil­len oder den gu­ten Glau­ben in Fra­ge stel­len, ist un­ter­sagt oder sind auf An­ord­nung um­geh­end zu de­ak­ti­vier­en.

(14) 1Kom­mer­ziel­le Wer­bung ist in jed­weder Form un­ter­sagt. 2Das Wer­ben oder Be­wer­bung an­der­er, ähnlicher Pro­jekte oder Ein­lad­ung­en auf fremde Team­speaks sind vor­her mit der Pro­jekt­lei­tung ab­zu­sprech­en und ggf. zu un­ter­las­sen. 3Verstöße wer­den so­fort ge­ahn­det.

(15) Akutes oder prophylaktisches Ein­greif­en durch die Ver­ant­wort­lich­en (Ad­mi­nis­tra­to­r∗in­nen), be­lie­hene Funk­tions­träger (Mo­dera­tor∗in­nen) oder tech­nische Ein­richtung­en (Bots) zur Auf­recht­erhalt­ung der Ord­nung, Wah­rung der Regeln, Ko­ordi­nation oder Or­ga­ni­sa­ti­on stell­ver­tretend für Be­such­er und Be­nutz­er stel­len eine Aus­nahme dar, welche nicht als As­sis­tenz zu ver­stehen ist.

(16) 1Be­stim­mte, nut­zungs­üb­liche Hand­lung­en auf dem Team­speak, kön­nen au­to­ma­ti­sier­te Vor­gänge aus­lösen. 2Bei Nut­zer­ak­tion­en, wie

  1. deaktivieren der Kopfhörer / Audioausgabe,
  2. technische Probleme mit dem Audioeingang (Mikrofon),
  3. Deaktivierung des Audioeingangs bei gleich­zei­ti­gem Be­such auf an­de­ren Team­speak­servern,
  4. Nut­zung der Away-Funk­tion,
  5. Inaktivität über 40 Minuten
wer­den Be­such­er∗innen und Be­nutz­er∗innen aus hier­für nicht vor­ge­sehen­en Chan­nels mit­tels tech­nisch­er Ein­richt­ung­en ent­fernt ("gemovt"). 3Es ist da­rauf zu ach­ten, dass durch den/die Be­nut­zer∗in oder Be­such­er∗in selbst, vor Ein­tre­ten des au­to­ma­ti­sier­ten Ein­griffs, ge­mäß §4 Absatz 15, der Wech­sel in ei­nen hier­für vor­ge­seh­en­en Chan­nel vor­zu­nehm­en ist.

§ 5 Pri­vi­legien und selbst wähl­ba­re Grup­pen

(1) 1Im Rah­men des Pro­jek­tes gibt es eine Rei­he ver­schie­de­ner Ser­ver­grup­pen und Chan­nel­grup­pen, die jeder Be­nut­zer ent­sprech­end auswählen kann. 2Diese Ser­ver­grup­pen und Chan­nelgrup­pen sind aus­schließ­lich für den Ei­gen­be­darf und ihre Nut­zung im Rah­men des Ver­wen­dungs­zweck­es ge­stat­tet.

(2) Es ist da­rauf zu ach­ten, dass die Nut­zung be­stim­mter Ser­ver­grup­pen und Chan­nelgrup­pen nur in dafür be­stim­mten Chan­nels und den dafür vor­ge­seh­en­en Hand­lungs­ab­lauf ge­stat­tet ist.

(3) Die Ver­gabe von Pri­vi­leg­ien, Ser­ver­grup­pen oder Chan­nel­grup­pen durch unau­to­ri­sier­te Be­nut­zer an Be­nut­zer und Be­such­er ist un­ge­acht­et ihr­er Glaub­wür­dig­keit oder Ver­trau­ens­wür­dig­keit streng­stens un­ter­sagt.

(4) 1Die Ser­ver­grup­pen "NE < 30", "NE > 30" und "NE" (ff. nur NE genannt) die­nen als Kenn­zeich­nung für eine kurz­fris­tige, mit­tel­fris­tige oder lang­fris­tige Nicht­ein­satz­be­reit­schaft. 2Die Nut­zung der Ser­ver­grup­pen NE ist nach Alar­mier­ung eines für den/die Be­nut­zer∗in in­fra­ge kom­men­den Ein­satz­es nicht ge­stat­tet und kann unter Umständen als Ein­satz­ver­wei­ger­ung ge­­wert­et wer­den. 3Die Nut­zung der Ser­ver­grup­pen aus Satz 1 ist für private Un­ter­hal­tun­gen nur nach Ab­sprache mit der Pro­jekt­lei­tung möglich.

§ 6 Technische Grund­la­gen und An­wendung

(1) 1Die tech­nische Be­reit­stel­lung sowie der Funk­tions­um­fang des Team­speaks ist kein sta­tisch­es An­ge­bot und un­ter­liegt ste­ter Wei­ter­ent­wick­lung. 2Zu je­dem Zeit­punkt be­halt­en sich die Ver­ant­wort­lich­en das Recht vor, die tech­nisch­en Grund­la­gen und Features zu er­gänz­en, zu ändern, ein­zu­schränk­en oder ein­zu­stel­len.

(2) 1Aus Gründ­en der Sich­er­heit und tech­nisch­en Stabi­li­tät hat jeder/jede Be­such­er∗in und Be­nut­zer∗in da­rauf zu ach­ten, dass sein/ihr Client der ak­tu­el­len Ver­sion ent­spricht. 2Die Ver­ant­wort­lich­en be­hal­ten sich das Recht vor, be­stim­mte Client-Ver­sio­nen von der Nut­zung aus­zu­schließ­en. 3Sonstige tech­ni­sche Vor­keh­run­gen dürfen Kom­mu­ni­ka­ti­on und die Um­set­zung des ei­gent­lich­en Pro­jekt­ge­dank­en nicht be­hin­dern.

(3) 1Zur Kom­mu­ni­ka­ti­on auf dem Team­speak wird die Auf­nah­me­art "Push-to-Talk" emp­foh­len. 2Bei der Ver­wen­dung an­der­er Ar­ten, behält sich die Funk­spiel­leitung das Recht vor, dar­aus re­sul­tie­ren­de Stö­run­gen (e.g. Nebengeräusche) zu un­ter­bin­den, in­dem die emp­foh­le­ne Auf­nah­me­art "Push-to-Talk" an­ge­ord­net wird.

(4) 1Jede∗r Be­such­er∗in oder Be­nut­zer∗in ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie ("Back-Up") seiner/ihrer gewählten Identität an­zu­fer­ti­gen, und diese für Wie­der­her­stel­lung oder Über­tra­gung auf andere End­geräte zu ar­chi­vie­ren und zu nutzen. 2Die Nut­zung von MyTeam­speak.com wird emp­foh­len. 3Jed­wede Wei­ter­ga­be der Identität an Dritte ist streng­stens un­ter­sagt. 4Für mobile Endgeräte, Zu­gänge mit ein­ge­schränk­tem Funk­tionsumfang, ist eine ei­gene Identität mit aus­schließ­lich grund­sich­ern­den Pri­vi­legien ein­zu­rich­ten.

(5) 1Die Chan­nelbe­schrei­bung­en ha­ben stets mi­ni­mal und über­sich­tlich zu sein. 2Daher sind längere Texte und Ähn­lich­es ohne aus­drück­liche Er­laub­nis in den Chan­nelbe­schrei­bun­gen nicht ge­stat­tet.

(6) 1Be­nach­rich­ti­gungs- und Chat­funk­tion­en des Team­speaks dien­en als sek­undäre In­for­ma­tions­quel­le, wel­che je­dem/jeder Be­such­er∗in und Be­nut­zer∗in zur Ver­fügung steh­en und ge­nutzt wer­den sol­lten. 2Features und An­ge­bo­te, die zum Zwecke der Wahr­nehm­ung der Teil­nehm­er∗innen­pflich­ten ein­ge­rich­tet wur­den, sol­lten nicht de­ak­ti­viert wer­den. 3Eine Un­ter­drückung die­ser An­ge­bote be­freit zu kei­nem Zeit­punkt von der Wahr­nehm­ung der Pflich­ten.

§ 7 Datenerhebung, Verarbeitung und Löschung

(1) Mit der Nut­zung des Team­speaks erklärt sich jeder/jede Be­such­er∗in oder Be­nut­zer∗in damit ein­ver­stan­den, dass jeweils seine/ihre letzte IP-Adresse sowie die team­speakeigene "User Identifier (UID)" auf den Servern des Funk­spiels Maistadt ge­speich­ert und in­tern aus­ge­wer­tet wer­den.

(2) 1Die ge­speich­ert­en Da­ten, UID und IP des je­wei­li­gen Users, wer­den nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben, wenn hier­zu nicht die aus­drück­liche Ein­wil­li­gung des/der Be­trof­fen­en vor­liegt oder eine Si­tu­a­ti­on in Hin­blick und An­wen­dung auf Ab­schnitt 2, Absatz 1 der All­ge­mein­en Nut­zungs­be­ding­ung­en ein­tritt. 2Wei­ter­es ent­nimmt man der Datenschutzerklärung.

(3) 1Nach Be­en­di­gung der Pro­jekt­teil­nahme oder läng­er­er, nicht an­ge­mel­de­ter In­ak­ti­vi­tät wer­den alle per­sön­lich­en Da­ten­sätze um­ge­hend bzw. spä­tes­tens nach 90 Ta­gen ge­löscht. 2Sich­er­ungs­da­ten­sätze zur Wie­der­her­stel­lung wer­den bei Teil­nah­me­ende oder In­ak­ti­vi­tät nicht an­ge­legt. 3Re­gu­läre Wieder­her­stell­ungs- und Sich­er­ungs­da­ten­sätze wer­den ste­tig durch ak­tu­el­le Da­ten­sätze er­setzt.

§ 8 Degradierungen und Verweise

(1) Die Pro­jekt­lei­tung behält sich das Recht vor, Be­such­er∗innen und Be­nutz­er∗innen kurz­fris­tig oder nach An­kün­di­gung auf Zeit oder auf Dau­er des Team­speaks zu ver­wei­sen, oder sie in ihr­em Wir­ken oder Han­deln auf dem Team­speak ein­zu­schränk­en.

(2) Er­teil­te Pri­vi­legien kön­nen je­der­zeit von der Pro­jekt­lei­tung, der Funk­spiel­lei­tung oder hier­zu be­lieh­en­en Funk­tions­trägern zeit­weise oder auf Dauer ab­er­kannt wer­den.

(3) Kei­nem/keiner Be­sucher∗in oder Be­nut­zer∗in ist es ge­stat­tet, sich ab­er­kann­te Re­chte ei­gen­ständig zu er­tei­len oder Zu­trit­ts­beschränk­ung­en zu um­geh­en.

(4) 1Je­der/jede Be­sucher∗in und Be­nutz­er∗in hat das Recht, in­ner­halb von 72 Stun­den ge­gen Ver­wei­se oder Her­ab­stuf­ung­en Ein­spruch beim zu­stän­di­gen Wi­der­spruchs- und Schlich­tungs­or­gan ein­zu­legen. 2Einsprüche ha­ben kei­ne auf­schie­be­ne Wir­kung.