Hausordnung Allgemeine Nutzungsbedingungen
Version 1.0 vom 07.09.2014. PDF-Version. Druckversion
Präambel
Funkspiel Maistadt (ff. FS Maistadt genannt) ist ein deutschsprachiges, privates und nicht kommerzielles Funkspiel.
Die nachfolgende allgemeine Hausordnung regelt die Nutzung auf Funkspiel-Maistadt.de sowie die Teilnahme am Funkspiel Maistadt selbst durch unregistrierte Benutzer (Gästen) und registrierte Benutzern (Teilnehmer).
Mit der Registrierung, der Nutzung des Onlineangebotes und der Teilnahme am Funkspiel Maistadt, akzeptiert jeder Gast und jeder Teilnehmer die Hausordnung und ihre angeschlossenen Regelwerke als Ganzes, und erklärt sich bereit, die Hausordnung und ihre Regelwerke einzuhalten und gegenüber Dritten zu vertreten.
Allgemeine Nutzung Abschnitt 1
[1] Jeder Benutzer (Gäste und Teilnehmer) darf FS Maistadt ausschließlich zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken nutzen, die im direkten Zusammenhang zu dem Projekt stehen, ohne hierfür Restriktionen oder andere Zugangsbeschränkungen zu umgehen.
[2] Alle auf FS Maistadt angebotenen Inhalte stehen unter dem Copyright des Funkspiels Maistadt, sofern keine anderen Urheber angegeben sind, und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt und vertrieben werden.
[2a] Jedwede rechtswidrige Nutzung des Onlineangebotes ist strengstens untersagt.
[3] Zu keinem Zeitpunkt ist es gestattet, unautorisiert in die technische und organisatorische Struktur des FS Maistadt einzugreifen, diese zu behindern, zu stören oder ihres eigentlichen Zweckes zu entfremden.
[3a] Die Privatsphäre des Projektes und seiner Teilnehmer ist stets zu wahren. Zu keinem Zeitpunkt dürfen das Projekt und seine Teilnehmer belästigt werden
[4] FS Maistadt ist kein statisches Angebot. FS Maistadt unterliegt stetigen Entwicklungen, Anpassungen und Änderungen. Jederzeit können neue Funktionen hinzugefügt oder entfernt werden. Zu keinem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf Verfügbarkeit der Funktionen oder FS Maistadts im Gesamten. Eine Schließung des Onlineangebotes ist jederzeit möglich.
[5] Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Benutzer oder Benutzergruppen von der Nutzung einzelner Teile oder des gesamten Onlineangebotes auszuschließen.
Veröffentlichung von Inhalten Abschnitt 2
[1] Für eingebrachte und veröffentlichte Inhalte jedweder Art (Texte, Bilder, Wortbeiträge, persönliche Daten und ähnliches) ist der jeweilige Ersteller stets eigenverantwortlich. Bei Verstößen behalten sich die Betreiber das Recht vor, Inhalte unter Berücksichtigung ihres Verstoßes zu löschen oder den zuständigen Behörden zu übergeben.
[1a] Je nach Inhaltsart werden diese nur beschränkt, für registrierte Teilnehmer sichtbar, oder unbeschränkt im Internet über unser Onlineangebot veröffentlicht.
[2] Auf FS Maistadt dürfen keinerlei rechtswidrige oder obszöne Inhalte jedweder Art (Wort, Bild oder Text) eingebracht oder veröffentlicht werden, welche gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, die guten Sitten und Anstand oder den Projektgedanken verstoßen bzw. die Existenz des Projekts in Teilen oder im Gesamten sowie seine Teilnehmer gefährden.
Insbesondere werden erwähnt:
- Verherrlichende Darstellungen, Aufrufe oder Anleitungen zu bzw. von Gewalt, Drogenmissbrauch, Betrug oder anderen niederen, unmoralischen sowie sitten- und rechtswidrigen Aktionen.
- Inhalte jedweder Art, welche gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen oder als entwicklungsbeeinträchtigend einzustufen sind bzw. generell für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind.
- Inhalte jedweder Art, welche gegen den demokratischen Grundgedanken oder die Menschenrechte verstoßen sowie radikale Ansichten und Auffassungen über Religion, Politik und Weltanschauungen beinhalten.
- Inhalte jedweder Art, welche verleumderischen, bedrohenden, rassistischen, anstößigen, betrügerischen, diffamierenden oder belästigenden Charakters sind.
- Inhalte jedweder Art, welche kommerzielle oder selbstverheerlichende Ziele verfolgen.
- Inhalte jedweder Art, welche gegen Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Leistungsschutzrecht oder andere Rechte Dritter verstoßen.
- Inhalte jedweder Art, welche Projekte gleichen oder ähnlichen Charakters bewerben oder die Aktivität von Teilnehmer am Funkspiel Maistadt nachhaltig beeinträchtigen oder zur Folge haben könnten.
- Inhalte jedweder Art, welche das Projekt und seine Teilnehmer auf technischer oder inhaltlicher Ebene belästigen, stören oder gefährden.
[3] Beim Erstellen oder Einreichen von Inhalten ist stets auf Sachlichkeit, Bezug und Informationscharakter zu achten. Unter Umständen gelten für besondere Veröffentlichungsbereiche (Forum, WhatsApp-Gruppe u.ä.) zusätzliche bzw. ergänzende Regelwerke, auf die jeweils und explizit hingewiesen wird.
[4] Die endgültige Veröffentlichung diverser Inhalte bedarf unter Umständen einer vorherigen Prüfung und Freischaltung.
[5] Jeder Einsender ist sich bewusst, dass diverse Inhalte unter Umständen öffentlich zum Abruf im Internet zur Verfügung stehen und von Suchmaschinen indiziert und aufgenommen werden.
[6] gestrichen
[7] Zu keinem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf Veröffentlichung.
[8] Alle Inhalte werden grundsätzlich unentgeltlich eingebracht. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Entlohnung.
[9] Jeder Nutzer hat das Recht, seine eingebrachten und veröffentlichten Inhalte auf dem Onlineangebot von funkspiel-maistadt.de durch die Betreiber entfernen zu lassen, sobald diese darüber ordnungsgemäß informiert wurden, der Inhalt eine gewisse schöpferische Höhe besitzt, nicht für einen besonderen Zweck im Auftrag oder im Rahmen von Gruppenarbeit erstellt oder eingereicht wurde und es in der technischen Möglichkeit und Verantwortlichkeit der Betreiber liegt.
[10] FS Maistadt erklärt, seitens des Erstellers widerrufende und zum Widerruf anerkannte Inhalte innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung per eMail zu entfernen. Bis zur Entfernung gewährt der Ersteller den Betreiber das Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht.
[11] Die Betreiber behalten sich das Recht vor, eine gesonderte Einverständniserklärung des Erstellers vor Veröffentlichung und Nutzung des jeweiligen Inhalts einzuholen.
Bewerbung und Mitgliedschaft Abschnitt 3
[1] Zu keinem Zeitpunkt besteht für Interessierte ein Anrecht auf Bewerbung oder gar eine Mitgliedschaft.
[2] Bewerben darf sich jede natürliche Person, welche das vierzehnte Lebensjahr erreicht hat. Ausnahmen können nur im Einzelfall durch den Magistrat, den Funkspielleiter oder seine Vertreter entschieden werden.
[3] Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, welche die allgemeinen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Funkspiel Maistadt erfüllen.
[3a] Alle im Registrierungs- und Bewerbungsprozess erforderlichen und durch den Bewerber getätigten Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.
[3b] Bewerber müssen bei ihrer Registrierung bzw. Bewerbung eine gültige eMail-Adresse angeben, welche regelmäßig von ihnen genutzt wird. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, hierüber Mitglieder über wichtige, organisatorische Angelegenheiten zu informieren. Diese eMail-Adresse wird nicht für allgemeine Informationsweitergabe oder zu Marketingzwecken genutzt!
[3c] FS Maistadt behält sich das Recht vor, bei unvollständigen Bewerbungs- oder Registrierungsprozessen, alle Daten zu löschen und eine spätere Bewerbung des gleichen Bewerbers auszuschließen.
[4] Jeder angenommene Bewerber absolviert eine Probezeit. Über Ausnahmen entscheidet die Funkspielleitung im Einzelfall.
[4a] Die Probezeit beträgt vier Wochen. Die Probezeit gilt als erfolgreich absolviert, wenn der Bewerber sich in diesem Zeitraum als projektdienlich bewiesen hat und als teamworkfähig eingestuft werden konnte. Über die erfolgreiche Absolvierung oder eine Modifikation der vierwöchigen Probezeit entscheidet der Magistrat.
[5] Die Wahl des Login- und Nicknamens ist mit Bedacht zu treffen. Sonder- und Leerzeichen sowie Umlaute sind nicht erwünscht. Des Weiteren gelten bei der Wahl der Nicknamen die Vorgaben zur Erstellen und Veröffentlichung von Inhalten. Weiter sollte der Nickname einen Bezug zum jeweiligen Nutzer darstellen.
[5a] Der Login- und Nickname muss auf allen Bereichen (Teamspeak, Homepage, Leitstellen-Programm und ähnliches) gleich sein und ist nur in Rücksprache mit der Funkspielleitung zu ändern.
[6] Temporäre Passwörter sind umgehend durch eigene, sichere, nicht universelle Passwörter zu ändern.
[7] Die Betreiber halten sich das Recht vor, Bewerbungen kommentarlos abzulehnen oder zu widerrufen.
Allgemeine Pflichten der Teilnehmer Abschnitt 4
[1] Jeder Bewerber und jedes Mitglied (ff. Teilnehmer genannt) verpflichtet sich, die Hausordnung des Funkspiels Maistadt einzuhalten und Verstöße gegen die Hausordnung oder deren Missbrauch den Verantwortlichen mitzuteilen.
[2] Jeder Teilnehmer erklärt sich bereit, Schaden vom Projekt und seinen Teilnehmern im Rahmen seiner Möglichkeiten abzuwenden
[3] Sämtliche Daten, nicht allgemeinzugängliche Inhalte, Konversationen, Programme und ähnliches über das Projekt oder seine Teilnehmer sind stets vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
[3a] Eigenständig eingereichte Datensätze sind zu pflegen und müssen dem aktuellen Stand entsprechen. Diverse, durch den Teilnehmer getätigte Angaben, können nur durch die Funkspielleitung nachträglich geändert werden.
[3b] Direkt und indirekt personenbezogene Profilangaben sind optional. Jeder Teilnehmer trägt diese Daten auf eigene Verantwortung ein und erklärt, dass diese Profilangaben (ausgenommen Geburtstag und Geburtsmonat) der Wahrheit entsprechen.
[4] Jeder Teilnehmer ist sich bewusst, dass der eigentliche Projektgedanke im Rahmen der Teilnahme am Funkspiel Maistadt stets Vorrang hat.
[5] Teilnehmern ist stets freundlich, respektvoll und hilfsbereit entgegenzutreten. Private Differenzen jedweder Art sind im Rahmen des Funkspiels auszublenden.
[6] Zu keinem Zeitpunkt ist es gestattet, materielle, körperliche oder geistige Herausforderungen oder Begünstigungen anderer Teilnehmer zu verschmähen oder der Lächerlichkeit preiszugeben oder die eigene Situation in den Vordergrund zu stellen.
[7] Zu keinem Zeitpunkt ist es Mitgliedern gestattet, in die Organisationsstruktur und Hierarchie einzugreifen oder sich Kompetenzen anzumaßen.
[8] Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass es stets informiert bleibt und Änderungen oder Neuerungen umgehend umsetzt.
[9] Längere Inaktivität (ab 10 Werktagen) ist der Funkspielleitung direkt mitzuteilen. Bei längerer, unangemeldeter Inaktivität werden Befugnisse und Zugangsrechte des jeweiligen temporär eingeschränkt oder aufgehoben.
[9a] Mitglieder, welche länger als 4 Wochen inaktiv sind, verlieren temporär ihr aktives oder passives Wahlrecht.
[9b] Terminzusagen sind gewissenhaft zu tätigen. Unentschuldigtes Fehlen kann sanktioniert werden.
Projektteilnahme / allgemeine Teilnahmeregeln Abschnitt 5
Teil 1 - Allgemeines
[1] Gültigkeit. Die allgemeinen Teilnahmeregeln des FS Maistadt besitzen zu jeder Zeit und in vollem Umfang Gültigkeit und sind von jedem Teilnehmer zu achten, einzuhalten und zu vertreten.
[2] Ergänzungen und Erweiterungen. Die allgemeinen Teilnahmeregeln des FS Maistadt besitzen grundlegenden Charakter, welche grundsätzliche Abläufe und Verhaltensweisen koordinieren, und durch organisationsspezifische Teilnahmeregeln ergänzt werden. Zu keinem Zeitpunkt dürfen organisationsspezifische Teilnahmeregeln im Widerspruch zu den allgemeinen Spielregen stehen.
[3] Änderungen, Ergänzungen, Zusätze oder Streichungen an den allgemeinen oder organisationsspezifischen Teilnahmeregeln in Teilen oder im Gesamten, können nur mit Beschluss durch die einfache Mehrheit des Magistrats vorgenommen werden, wenn kein übergeordnetes oder dringliches Interesse aus organisatorischer oder technischer Sicht vorliegt. Die geänderten, allgemeinen oder organisationsspezifischen Teilnahmeregeln sind einschließlich Änderungsprotokoll umgehend allen Teilnehmern zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Teil 2 - Einsatzbereitschaft
[4] Die Anwesenheit eines Teilnehmers (ausgenommen Gäste bzw. Freunde) auf dem Teamspeak des FS Maistadt inkludiert seinen freien Willen sowie seine Einsatzbereitschaft an dem eigentlichen Geschehen teilzunehmen. In allen Channels herrscht Einsatzbereitschaft, sofern diese nicht anderweitig über ihre Beschreibung deutlich gekennzeichnet sind.
[5] Für bewusste, mittel- oder längerfristige Abwesenheit sind die entsprechenden Teamspeak-Channels zu nutzen. Weiteres regelt die Teamspeakordnung
[6] Wer übergangsweise nicht an Einsätzen teilnehmen kann, hat dies mit der Servergruppe NE zu kennzeichnen. Andere Kennzeichnungen gelten nicht. Die Servergruppe NE ist mit Bedacht zu nutzen und muss ggf. vor Teilnehmern des Magistrats begründet werden.
[7] Wer sich bewusst Einsätzen verweigert, kann wegen Einsatzverweigerung belangt werden.
Teil 3 – Einsatzablauf & Einsatzabschluss
[8] Einsätze sind stets gewissenhaft und unter Berücksichtigung der spezifizierten Einsatzregeln abzuhalten.
[9] Einsätze sind gemäß den Vorgaben abzuschließen und erforderliche Arbeiten nach dem jeweiligen Einsatzende abzuschließen.
Teil 4 – Funktionen, Aufgaben, Dienstränge
[10] Wachleiterfunktionen werden durch die Funkspielleitung vergeben. Andere, organisationstechnische Funktionen werden durch die jeweilige Wachleitung in Rücksprache mit der Funkspielleitung vergeben. Die Funkspielleitung behält sich ein Vetorecht vor.
[11] Beförderungen und Dienstränge werden durch die jeweilige Wachleitung in Rücksprache mit der Funkspielleitung vergeben.
[12] Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich auf offene Funktionen / Stellen zu bewerben. Über Bewerbungen entscheiden die jeweiligen Wachleitungen in Rücksprache mit der Funkspielleitung.
Abschnitt 6 – Verstöße und Sanktionen
[1] Die Funkspielleitung behält sich da Recht vor, bei Verstößen die jeweiligen Teilnehmer teilweise oder im Gesamten zu sperren, oder die weitere Nutzung verschiedener Features des Funkspiels Maistadt im Einzelnen oder im Gesamten einzuschränken, zu sperren oder an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen.
[2] Bei der Wahl der Sanktionen werden die Interessen der betroffenen Teilnehmer in das Sanktionsmaß einbezogen. Weiter wird berücksichtigt, ob ein unverschuldeter Regelverstoß / Fehlverhalten vorliegt oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.
[3] Bei Suspendierungen, Sperrungen oder Einschränkungen ist es dem Betroffenen nicht gestattet, diese zu umgehen oder über andere Teilnehmer wiederherzustellen.
[4] Jedes Mitglied hat das Recht, Widerspruch gegen Sanktionen einzulegen. Diese Widersprüche werden in einem Widerspruchsverfahren behandelt. Widersprüche besitzen keine aufschiebende oder aufhebende Wirkung.
[4a] Der Funkspielleiter behält sich das Recht vor, bei übergeordneten Interesse Widerspruchsverfahren auszusetzen bzw. abzulehnen.
[5] Die Userversammlung hat das Recht, auf Antrag durch die Funkspielleitung, durch Abstimmung mit der einfachen Mehrheit Mitglieder permanent auszuschließen.
Ausscheiden Abschnitt 7
[1] Jede Mitgliedschaft endet mit dem Tode.
[2] Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
[3] siehe Abschnitt 6, Nr. 5.
[4] Bei Ausscheiden verpflichtet sich jedes (ehemalige) Mitglied alle Daten und Programme zu löschen und weiterhin die Vertraulichkeit zu bewahren.
Wahlen Abschnitt 8
[1] Alle Wahlen sind demokratisch und finden auf Wunsch geheim statt.
[2] Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, deren Rechte und Pflichten nicht eingeschränkt sind.
Userversammlung Abschnitt 9
[1] Die Userversammlung gilt als beschlussfähig, wenn ein Viertel aller wahlberechtigten Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen.
Änderungen Abschnitt 10
[1] Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen der Funkspielregeln können nur von der Funkspielleitung vorgenommen werden und erhalten ihre Gültigkeit über die einfache Mehrheit durch die Userversammlung.
[2] Jedes Mitglied hat das Recht, innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe Widerspruch gegen Änderungen, Streichungen, Ergänzungen oder die Funkspielregeln im Gesamten einzulegen. Widersprüche können den Ausschluss zur Folge haben. Erfolgt kein Widerspruch gelten Änderungen als angenommen.